andes eine künstlerische Abschlußprüfung in dem gewähl-‚en
Hauptfach abgelegt haben. ;
(2) Zu der Eignungsprüfung für die Ausbildung mit dem
Ziel der Solistenprüfung können nur Bewerberinnen und
Bewerber zugelassen werden, die an einer Musikhochschule
der Bundesrepublik Deutschland oder an einem gleichrangigen
Ausbildungsinstitut des Auslandes eine Konzertreifeprüfung
(1. Postgraduiertenprüfung) in dem gewählten
Hauptfach abgelegt haben.
Prüfungsanforderungen
Zur Feststellung der nach $ 1 erforderlichen Eignung
werden von der Bewerberin bzw. dem Bewerber künstlerische
Prüfungsleistungen geforderı. Die Prüfungsanforde--ungen
im einzelnen folgen aus den Anlagen 1 bzw. 2.
Verfahren, Prüfungstermine
(1) Die Zulassung zur Prüfung im gewählten Fach erfolgt
auf schriftlichen Antrag. Der Antrag muß bis zum
31. März für das jeweils am 1. Oktober beginnende Studienjahr
bei der Musikhochschule des Saarlandes eingegangen
sein. In begründeten Fällen kann die Rektorin bzw. der
Rektor der Musikhochschule des Saarlandes Ausnahmen
zulassen.
(2) Dem Antrag sind beizufügen:
1. der ausgefüllte und unterschriebene Anmeldebogen
2, ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf
3. drei Lichtbilder
4. der Nachweis der erforderlichen Vorbildung ($ 2)
3 eine Geburtsurkunde
5.
ein Verzeichnis der für die Prüfung vorbereiteten Werke
(vel. Anlage 1)
(3) Die Prüfung findet in der Regel einmal jährlich am
Ende des Sommersemesters für das jeweilige am 1. Oktober
beginnende Studienjahr statt. Die Prüfungstermine werden
von der Rektorin bzw. vom Rektor der Musikhochschule
festgesetzt und den Bewerberinnen und Bewerbern spätestens
3 Wochen vor der Prüfung mitgeteilt.