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Rangfolge
Zur Bestimmung der Rangfolge für die Zulassung zum
Studium wird eine Rangfolgenzahl fesigelegt. Die Rangfolgenzahl
ergibt sich aus dem Zahlenwert der Note der
Fächer ] 1. und II 2. der Anlage.
Niederschrift
Über den Verlauf der Eignungsprüfung ist eine Niederschrift
anzufertigen, die von allen Mitgliedern der Prüfungskommission
zu unterzeichnen ist. Sie muß erkennen
:assen, worauf sich das Urteil der Prüfungskommission
stützt.
Prüfungsausschluß
Versucht die Bewerberin bzw. der Bewerber das Ergebnis
einer Prüfungsleistung durch Täuschung zu beeinflussen
oder verstößt sie bzw. er bei der Prüfung in erheblichem
Maße gegen die Ordnung, kann die Prüfungskommission
die betreffende Prüfungsleistung als nicht ausreichend
bewerten. In schweren Fällen kann die bzw. der Prüfungsvorsitzende
die Bewerberin bzw. den Bewerber von der
weiteren Teilnahme an dieser. Eignungsprüfung ausschlie-Den.
Hierauf ist die Bewerberin bzw. der Bewerber vor
Beginn der Eignungsprüfung hinzuweisen.
N
IN
Wiederholung
Eine nichtbestandene Eignungsprüfung kann in der Regel
zweimal wiederholt werden. Eine dritte Wiederholung ist in
begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung der Rektoin
bzw. des Rektors der Musikhochschule des Saarlandes
möelich.
Ss [1
Einsicht in die Prüfungesakten
Nach Abschluß des Prüfungsverfahrens wird der Bewerberin
bzw. dem Bewerber auf Antrae Einsicht in ihre h7w