Lehrbeauftragte in der Vergütungsstufe I/S
erhalten Reisekosten nach der Reisekostenstufe
C.
Die übrigen Lehrbeauftragten erhalten Reisekosten
nach der Reisekostenstufe B.
Die Vergütung von Lehraufträgen für die Abnahme
von Prüfungen bleibt einer besonderen Regelung vorbehalten.
Inkrafttreten
Dieser Erlaß
1990 in Kraft.
ritt rückwirkend zum Sommersemester