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dung und Eignung werden von der Bewerberin bzw. dem
Bewerber künstlerische und theoretische Prüfungsleistungen
gefordert. Die Prüfung gliedert sich in einen künstlerischen
und einen theoretischen Teil. Die Prüfungsanforderungen
ergeben sich im einzelnen aus der Anlage.
Zulassungsverfahren, Prüfungstermine
(1) Die Zulassung zur Eignungsprüfung erfolgt auf schriftlichen
Antrag, Der Antrag muß bis zum 31, März für das
jeweils am 1. Oktober beginnende Studienjahr bei der
\lusikhochschule des Saarlandes eingegangen sein. In
begründet:en Fällen kann die Rektorin bzw. der Rektor der
\Vlusikhochschule Ausnahmen zulassen.
(2) Dem Antrag sind beizufügen:
1. der ausgefüllte und unterschriebene Anmeldebogen
)
ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf und 3 Lichtbilder
der Nachweis der erforderlichen Vorbildung ($ 2)
eine Geburtsurkunde
bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung der
zgeseizlichen Vertreter
mehrere Partituren der Bewerberin bzw. des Bewerbers
in unterschiedlicher Besetzung
ein Verzeichnis der für die Eignungsprüfung vorbereite-‚en
Werke des jeweiligen Hauptinstrumentes
5. gefl. weitere Nachweise einer fachlichen Vorbildunge.
(3) Die Eignungsprüfung findet in der Regel einmal jährlich
am Ende des Sommersemesters für das jeweils am
I. Oktober beginnende Studienjahr statt. Die Prüfungstermine
werden von der Rektorin bzw. vom Rektor der
Musikhochschule festgesetzt und den Bewerberinnen und
Bewerbern spätestens drei Wochen vor der Prüfung mitge-‘eilt.