1. Theoretischer Teil (hochschulintern‘
schriftlich:
a) Gehörbildung: Abschlußklausur 60 Minuten (Oberstufe)
b) Analyse: Abschlußklausur 1 Analyseaufgabe, die 3 Monate vor dem
Prüfungstermin der Bewerberin / dem Bewerber gestellt wird. Das zu
analysierende, nicht vom Bewerber stammende Werk, sollte in den
letzten 10 Jahren entstanden sein.
mündlich:
c) 15-minütiger Vortrag über ei nacl 1945 entstandenes Werk (1 Stunde
Vorbereitungszeit).
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Prüfungszeugnis
(1} Ist die Prüfung bestanden, wird der Bewerberin / dem Bewerber ein Diplomzeugnis
ausgestellt. Das Zeugnis enthält die gewählte Studienrichtung,
die Noten des praktischen und theoretischen Prüfungsteils und die Gesamtnote.
(2) Die Diplomprüfungsurkunde wird von der Rektorin / dem Rektor der Musikhochschule
des Saarlandes, von der/dem Vorsitzenden des Fachbereichs
3 und von der Hauptfachlehrerin/dem Hauptfachlehrer
unterzeichnet.
Diplomprüfungszeugnis und -urkunde werden mit dem Dienstsiegel der
Musikhochschule des Saarlandes versehen und von der Rektorin/dem
Rektor der Musikhochschule des Saarlandes ausgehändigt.
(Anlage 1 und 2}
(3} Ist die Prüfung nicht bestanden, erhält die Bewerberin / der Bewerber eine
Bescheinigung nach Anlage 3.
WW. schlußbestimmungen
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Wiederholung von Prüfungen
(1) Eine nicht bestandene Prüfung kann frühestens nach 2 Monaten wiederholt
werden.
(2) Eine nicht bestandene Prüfung kann in der Regel zweimal wiederholl
werden. In begründeten Ausnahmefällen ist eine dritte Wiederholung möglich.
Für die Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung können der Bewer-