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Zulassungsverfahren
(1) Für das Verfahren zur Zulassung zur Diplomprüfung gilt $ 11 entsprechend.
(2) Die Meldung zur Prüfung ist in der Regel bis zum 1. Juli bei der Rektorin /
dem Rektor der Musikhochschule schriftlich einzureichen. Sie muß die Angabe
der Fachrichtung und eine Erklärung enthalten, ob sich die Bewerberin/
der Bewerber bereits früher einer gleichartigen Prüfung unterzogen hat.
Die Prüfung findet in der Regel einmal jährlich zu Beginn des Wintersemesters
an der Musikhochschule statt.
() Der Meldung sind beizufügen:
1. ein kurzer Lebenslauf,
2. das Schulabgangszeugnis,
3. die Belege über die künstlerische und theoretische Fachausbildung gemäß
der gültigen Studienordnung,
4. das Zwischenprüfungszeugnis,
5. eine Arbeitsmappe mit den im Laufe des Studiums angefertigten Kompositionen.
Die Zulassung zur Prüfung teilt die/der Vorsitzende der Prüfungskommission
auf Vorschlag der/des Fachbereichsvorsitzenden der Bewerberin /
dem Bewerber spätestens zwei Monate vor Prüfungsbeginn schriftlich mit.
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Umfang und Art der Diplomprüfung
Die Diplomprüfung besteht aus 2 Teilen, dem praktischen Teil sowie dem
theoretischen Teil, In den Prüfungsteilen werden folgende einzelne Prüfungen
abgelegt:
. Praktischer Teil (öffentlich)
a) Aufführung von Kompositionen der Bewerberin / des Bewerbers in einem
öffentlichen Konzert von ca. 45 — 60 Minuten Dauer, darunter ein
Orchesterwerk, ein Kammermusikwerk, ein Werk mit Stimme{(n) (evtl.
auch unter Einbeziehung von elektronischen Mitteln). Die Bewerberin /
der Bewerber gibt im Rahmen des Konzertes zu jedem ihrer / seiner
aufgeführten Werke kurze Erläuterungen.
3) Die Bewerberin / der Bewerber äußert sich in einem ca. 30-minütigen
Vortrag über ein von der Kommission 3 Monate zuvor zugestelltes
kompositionsästhetisches Thema (Kolloquium).