Sie muß neben dem Namen und den persönlichen Daten der Bewerberin /
des Bewerbers mindestens Angaben enthalten über:
a) Tag und Ort der Prüfung,
b) die Mitglieder der Prüfungskommission,
c) Dauer und Inhalt der Prüfung,
d) die Bewertung,
e) Bemerkungen.
Il. Zwischenprüfung
N
3
Sy
Zulassung
(1) Zur Zwischenprüfung wird zugelassen, wer:
1. die Eignungsprüfung nach der Verordnung über die Eignungsprüfung als
besondere Zugangsvoraussetzung zum Studium an der Musikhochschule
im Fachbereich 3 — Hauptfach Komposition bestanden hat oder eine
an einer anderen Hochschule an diese Stelle tretende gleichwertig Qualifikation
gegeben ist,
2. zwei Semester an der Musikhochschule des Saarlandes studiert oder
gleichwertige Studienleistungen an einer anderen Hochschule erbracht
hat,
die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen seiner Studienrichtung
nachweist (Leistungsbescheinigungen, Testate):
Il. Künstlerischer Bereich:
Hauptfach Komposition
Funktionales Klavierspiel
Instrumentales Hauptfach
Pflichtfach Klavier
(entfällt bei HF Klavier)
Il. Gehörbildung
IH. Theoretischer Bereich:
Harmonielehre
(einschl. 4-st. Satz)
Kontrapunkt
Werkanalyse
Musikgeschichte
Musikinstrumentenkunde
Akustik
Formenlehre
2 Testate + 1 Leistungsbescheinigung
2 Testate + 1 Leistungsbescheinigung
2 Testate + 1 Leistungsbescheinigung
1 Testat + 1 Leistungsbescheinigung
1 Testat +1 Leistungsbescheinigung
2 Testate + 1 Leistungsbescheinigung