Ordnung
für die Diplomprüfung im Fach Komposition
an der Musikhochschule des Saarlandes
Vom 16. Dezember 1987
. Allgemeine Bestimmungen
1 Zweck und Inhalt der Prüfung
2 Hochschulgrad
3 Regelstudienzeit
4 Prüfungskommission
5 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
6 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
7 Bewertung der Prüfungsleistungen
3 8 Prüfungsniederschrift
I. Zwischenprüfung
3
53 9 Zulassung
S 10 Zulassungsverfahren
311 Umfang und Art der Zwischenprüfung
S 12 Wiederholung der Zwischenprüfung
Ill. Diplomprüfung
3 13 Zulassungsvoraussetzungen
3 14 Zulassungsverfahren
315 Umfang und Art der Diplomprüfung
S 16 Prüfungszeugnis
IV. Schlußbestimmungen
$ 17 Wiederholung von Prüfungen
$ 18 Ungültigkeit von Prüfungen
S 19 Inkrafttreten
. Allgemeine Bestimmungen
8 1
Zweck und Inhalt der Prüfung
Die Diplomprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluß des Studiums.
Durch sie soll festgestellt werden, ob die Bewerberin / der Bewerber
über das berufsmäßige Können verfügt, um in den für das Fach Komposition
entsprechenden Tätigkeitsfeldern künstlerisch zu arbeiten.