Full text : 1991 (0035)

Fr

4,5

Die Umrechnung erfolgt mit
zierten bayerischen Formel:

Hilfe der sog. modifi-Na

 N
K= 1+23 -— max Id
Naax Nenin

nit

X = gesuchte Note
Nmax = Oberer Eckwert gem. BV der ZAB
Namin = unterer Eckwert gem. BV der ZAB
Na = ausländische Durchschnittsnote
Bei der Umrechnung wird die zu ermittelnde Note
auf eine Stelle nach dem Komma bestimmt; es wird
nicht gerundet.

Gesamtnote
Setzt der Hochschulzugang das Bestehen der Anerkennungsprüfung
 voraus, wird die Gesamtnote durch
arithmetische Mittelwertbildung aus der Note der
ausländischen Hochschulzugangsberechtigung und
der der Anerkennungsprüfung errechnet.

5.1

5.2

Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung

Soweit eine Anerkennungsprüfung abzulegen ist, gilt
als Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung
 das Datum des Bestehens der Prüfung.
Als Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung
 gilt im übrigen das Datum des jüngsten
nach Ziffer 1 vorzulegenden Bildungsnachweises.“

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach
Kraft.

Saarbrücken,

uen

2. September 199]

ihrer Verkündung ın

Die Ministerin
für Bildung und Sport

Granz
            
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