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Anlape
AnerkennungSvermerkK
‚nur gültig in Verbindung mit ...
„...... (Bezeichnung der
zusländischen Hochschulzugangsberechtigung und ggf. der ausländischen Studiennachweise) .........0...00040000
zusgestellt am ........-Ur
suus
durch .....
geb. am ....
N...
Frau/Hertn essen 5 eee0.4444444, Wird hiermit bescheinigt.
jaß ihre/seine 0.a. Bildungsnachweise als einem deutschen Zeugnis der Hochschulreife gleichberechtigt anerkannt werden.
Sie/Er war gemäß 8 4 ADS, ...........0...0..0....... der Verordnung über die Anerkennung ausländischer Hochschulzugangsbe-‚echtigungen
deutscher Staatsangehöriger vom 15. März 1988 (Amısbl. S. 313) von der Anerkennungsprüfung befreit.
Die Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung wird festgesetzt auf
Siegel des Ministeriums
"ür Bildung und Sport
Saarbrücken, den
m Auftrag
Amıtsbezeichnung;
diesem Anerkennungsvermerk hegen zugrunde:
‚} Die Grundsaıze für den Zugang von Studienbewerbern mit deutscher Sızatsangehorigkeit und auslandischer Hochschulzugangsberechtigung zum Studium *
wissenschaftlichen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschiand (Beschluß der Kuliusminisierkonferenz vom 16. Marz 1979).
Die Verordnung über dıe Anerkennung ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen deutscher Staatsangehoriger vom 15. Marz 1988 (Amısbi S. 312
ihre; jeweils geltenden Fassung