Full text : 1991 (0035)

234 —

Anlape

AnerkennungSvermerkK

‚nur gültig in Verbindung mit ...

„...... (Bezeichnung der

zusländischen Hochschulzugangsberechtigung und ggf. der ausländischen Studiennachweise) .........0...00040000

zusgestellt am ........-Ur

 suus

durch .....

geb. am ....

N...

Frau/Hertn essen 5 eee0.4444444, Wird hiermit bescheinigt.
jaß ihre/seine 0.a. Bildungsnachweise als einem deutschen Zeugnis der Hochschulreife gleichberechtigt anerkannt werden.

Sie/Er war gemäß 8 4 ADS, ...........0...0..0....... der Verordnung über die Anerkennung ausländischer Hochschulzugangsbe-‚echtigungen
 deutscher Staatsangehöriger vom 15. März 1988 (Amısbl. S. 313) von der Anerkennungsprüfung befreit.

Die Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung wird festgesetzt auf

Siegel des Ministeriums
"ür Bildung und Sport

Saarbrücken, den
m Auftrag

Amıtsbezeichnung;

diesem Anerkennungsvermerk hegen zugrunde:

‚} Die Grundsaıze für den Zugang von Studienbewerbern mit deutscher Sızatsangehorigkeit und auslandischer Hochschulzugangsberechtigung zum Studium *
wissenschaftlichen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschiand (Beschluß der Kuliusminisierkonferenz vom 16. Marz 1979).
Die Verordnung über dıe Anerkennung ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen deutscher Staatsangehoriger vom 15. Marz 1988 (Amısbi S. 312
ihre; jeweils geltenden Fassung
            
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