„Anlage
Anerkennungsvermerk
nur gültig in Verbindung mıt ....
(Bezeichnung der ausländischen
Hochschulzugangsberechtigung)
ausgestellt am .....
iU)L
°rau/Hert ...........
EU
ljer Anerkennungsprüfung unterzogen und diese Prüfung bestanden. Damit wird die 0. a. ausländische Hochschulzugangsberechtigung
als einem deutschen Zeugnis der Hochschulreife gleichberechtigt anerkannt.
4... hat sich am ...
Frau/Herr ...........
eeses04444, erwirbt die Berechtigung zur
Aufnahme eines StudiuMS .......rerrrrerr rer r EEE LK HEE
in einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung wird festgesetzt auf
Siegel des Ministeriums
?ür Bildung und Sport
Saarbrücken, den ....
Im Auftrag
(Amtsbezeichnung)
—————
ro Gene memenk las ae keit und ausländischer Hochschulzugangsberechtigung zum Studium an
; ; Se Koks März 1979).
i bewerbern mit deutscher Staarsangel C en a ae
) kein En Hohen El Deutschland (Beschluß der Kultusministerko: net (ARE. SD
SSENSC| ichen iger vom 15. N +3.
Ü deutscher Staatsangehörige!
il lischer Hochschulzugangsberechtigungen
') Die Verordnung über die Anerkennung ausländiscl
ihrer jeweils geltenden Fassung.