Full text : 1991 (0035)

DU

'2) In Prüfungsangelegenheiten berät der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.


8 12
Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen
Diese Studienordnung für den Diplom-Studiengang Chemie tritt am Tage
nach ihrer Veröffentlichung im Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes
n Kraft. Sie ist verbindlich für alle Studierenden, welche nach diesem Zeitpunkt
 mit dem Studium der Chemie oder dem zweiten Studienabschnitt begonnen
 haben. Spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten gilt die Ordnung für
alle Studierenden.
            
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