Full text : 1991 (0035)

22

Studium erleichtern, von Studienbeginn an das Verständnis der Studierenden
 für ihr Fach und für die mit der späteren beruflichen Tätigkeit verbundenen
 Aufgaben und Verantwortungen fördern sowie eine möglichst frühzeitige
 Überprüfung der Studienwahl ermöglichen.
(2) Die fachspezifische Einführung in das Studium erfolgt durch Vorlesungen,
 Übungen und Praktika, die eine Einführung in die theoretischen und
stofflichen Grundlagen sowie in praktische Methoden und Verfahren anhand
ausgewählter Beispiele beinhalten und einen ersten Überblick über die
Zachgebiete der Chemie geben.
3) Die Orientierung der Studierenden in bezug auf Studium und Beruf erfolgt
durch die Berücksichtigung entsprechender Fragestellungen in den fachbezogenen
 Lehrveranstaltungen, durch eine obligatorische Exkursion in einem
 chemischen Berufsfeld, durch fakultative Informationsveranstaltungen
im Verlauf des Studiums sowie durch fachspezifische Studienberatung.

57
Ablauf des Studiums, Studienplan
1) Im Grundstudium werden die drei chemischen Fächer Anorganische
Chemie, Organische Chemie und Physikalische Chemie jeweils unter Einbeziehung
 analytischer Fragestellungen und Techniken sowie die Fächer
Physik und Mathematik studiert. Die drei chemischen Fächer sind von den
Zeitanteilen her untereinander etwa gleichgewichtig. Sie machen etwa 4/5
der im Grundstudium für Pflichtveranstaltungen zur Verfügung stehenden
Zeit aus. Das verbleibende Fünftel dieser Zeit entfällt auf die Fächer Mathe-MNatik
 und Physik, wobei die beiden Fächer untereinander etwa gleichgenichtig
 sind.
(2) Im Hauptstudium werden die drei chemischen Fächer fortgeführt und
vertieft (Pflichtbereich). Ferner wählt der / die Studierende ein viertes chemisches
 Fach als Wahlpflichtfach sowie ein besonderes Schwerpunktfach
(s. 821 Abs. 2 der Prüfungsordnung), das der weiteren Vertiefung eines der
°hemischen Fächer dient. Auf die drei Fächer des Pflichtbereichs, das
Wahlpflichtfach und das Schwerpunktfach entfällt etwa jeweils derselbe
Studienanteil.
13) Sowohl im Grundstudium als auch im Hauptstudium ist ein „Freiraum“
/orgesehen, der nach Wahl der/des Studierenden zum Ausgleich von
-ücken, zur fachlichen Vertiefung sowie zum Studium berufsdienlicher bzw.
außerfachlicher Gebiete dient (Wahlbereich). Soweit die Grundkenntnisse
von 8 3 Abs. 2 nicht gegeben sind, können diese auch im Rahmen von Vorsungen
 und Übungen des ersten Fachsemesters erworben werden.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.