MT
Studienordnung
für den Diplom-Studiengang Chemie
Vom 12. Juni 1991
Die Universität des Saarlandes hat auf Grund von 8 85 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) vom 8. März 1989
(Amtsbi. S. 609) folgende Ordnung für den Diplom-Studiengang Chemie beschlossen,
die hiermit verkündet wird:
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Geltungsbereich
Die vorliegende Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung
für den Diplomstudiengang Chemie an der Universität des Saarlandes
vom 12. Juni 1991 Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums für den Studien-Jang
Chemie an der Universität des Saarlandes.
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Studienbeginn, Studiendauer
m Rahmen dieser Studienordnung ist der Beginn des Studiums nur zum
Nintersemester möglich. Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der
3earbeitungszeit der Diplomarbeit zehn Semester {8 2 Abs. 1 Prüfungsord-1ung).
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Studienvoraussetzungen
Über die durch die Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesene allgemeine
Studierfähigkeit hinaus bestehen keine schulischen Voraussetzungen
für das Studium der Chemie. Gute Grundkenntnisse in den Fächern
Chemie, Physik und Mathematik begünstigen insbesondere in der Anfangs-Phase
des Studiums den Studienerfolg; analog gilt dies für gute Kenntnisse
der englischen Sprache.
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Ziele des Studienganges
1) Das Studium bereitet auf die Tätigkeit des Diplom-Chemikers / der
Yiplom-Chemikerin in forschungs- und anwendungsbezogenen Tätigkeitseldern
vor und soll zur Berufsbefähigung führen.