Full text : 1991 (0035)

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Fachnoten und Gesamtnote
(1) Die Fachnote in Mathematik ist der Mittelwert aus den Noten für die Klausurarbeiten
 in Mathematik für Naturwissenschaftler.
(2) Die Gesamtnote der Diplom-Vorprüfung ist der gewichtete Mittelwert der
Fachnoten. Die Fachnoten haben folgende Gewichtungen:
Mathematik
Experimentalphysik
Anorganische und Analytische Chemie
Organische Chemie
Physikalische Chemie

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Zeugnis

(1) Über die bestandene Diplom-Vorprüfung ist innerhalb von vier Wochen
ein Zeugnis auszustellen, das die in den Prüfungsfächern erzielten Fachnoten,
 deren Gewichtung und die Gesamtnote enthält. Das Zeugnis ist vom
Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen. Es trägt das Datum
 des Tages. an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht worden ist.
(2) Ist die Diplom-Vorprüfung nicht bestanden, so erteilt der Vorsitzende des
Prüfungsausschusses dem Kandidaten/der Kandidatin hierüber einen
schriftlichen Bescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen
ist.

(3) Hat der Kandidat / die Kandidatin die Diplom-Vorprüfung nicht bestanden,
wird ihm / ihr auf Antrag und gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise
sowie der Exmatrikulationsbescheinigung vom Prüfungsausschuß eine
schriftliche Bescheinigung ausgestellt, die die erbrachten Prüfungsleistungen
 und deren Noten sowie die zur Diplom-Vorprüfung. noch fehlenden Prüfungsleistungen
 enthält und die erkennen läßt, daß die Diplom-Vorprüfung
nicht bestanden ist.

il. Diplomprüfung
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Zulassung
Die Zulassung zur Diplomprüfung setzt voraus:
1. das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, einer einschlägigen fachgebundenen
 Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von
            
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