Full text : 1991 (0035)

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er/sie sich insbesondere die inhaltlichen Grundlagen des Faches, ein me-‚hodisches
 Instrumentarium und eine systematische Orientierung erworben
hat, die erforderlich sind, um das weitere Studium mit Erfolg zu betreiben.
12) Die Diplom-Vorprüfung besteht aus den Fachprüfungen:
1. Mathematik für Naturwissenschaftler,
2. Experimentalphysik für Naturwissenschafiler,
3. Anorganische und Analytische Chemie,
4. Organische Chemie,
5. Physikalische Chemie.

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Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
'1) Die Zulassung zu den Klausurarbeiten in Mathematik für Naturwissenschaftler
 | und Il setzt voraus, daß die jeweils zugehörigen Übungsscheine
vorliegen.
(2) Die Zulassung zur Prüfung in Experimentalphysik setzt voraus, daß der
Praktikumsschein zum Physikalischen Grundpraktikum für Nebenfachstudenten
 vorgelegt wird.
(3) Die Zulassungen zu den chemischen Fachprüfungen setzen voraus, daß
Praktikums- bzw. Übungsscheine zu folgenden Veranstaltungen vorliegen:
— Chemisches Einführungspraktikum für Studierende der Chemie,
— Qualitativ-analytisches Praktikum für Chemiker,
— Quantitativ-analytisches Praktikum für Chemiker,
— Organisch-chemisches Grundpraktikum für Chemiker (einschließlich
Organische Analytik),
— Physikalisch-chemisches Praktikum | (Grundpraktikum für Chemiker),
— Rechenübungen zur Vorlesung Physikalische Chemie | und Il.

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Prüfungsverfahren

(1) Es wird mindestens ein Prüfungstermin pro Semester angeboten.
(2) Eine nicht bestandene Prüfung soll im nächsten angebotenen Prüfungstermin,
 in der Regel nach einem Semester wiederholt werden.
3) Die Prüfungen in den chemischen Fächern und in Experimentalphysik
sind mündliche Prüfungen.
(4) Die Fachprüfung in Mathematik für Naturwissenschaftler besteht aus
zwei Klausurarbeiten. Jede dieser Klausurarbeiten dauert vier Stunden.
            
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