177
na
IH. Schlußbestimmungen
8 21
Satzungsvorbehalt
Die Vorschriften dieser Ordnung gelten vorbehaltlich einer anderweitigen
Regelung in der neuen Satzung.
8 22
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt mit ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Saarbrücken, 26. Augus:
a
in Vertretung:
gez. Prof. J. Hartherz
Prorektor