Full text : 1991 (0035)

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er die Wahl ablehne. Eine Ablehnung kann nicht widerrufen werden.
(3) Erkennt der Wahlleiter die Ablehnung an, so ergänzt der Wahlausschuß
die betreffende Liste der Mitglieder und Stellvertreter. Der Wahlleiter benachrichtigt
 hierauf den in der Liste Nächstfolgenden. Absatz 2 gilt entsprechend.

813
Bekanntgabe der Gewählten

Unverzüglich nach Ablauf der Fristen nach 8 12 Abs. 2 und 3 macht der
Wahlleiter die Namen der Mitglieder und Stellvertreter gegliedert nach Teil-Wahlen
 bekannt.

8 14
Aufbewahren der Wahlunterlagen
Die Wahlunterlagen, insbesondere Protokolle, Bekanntmachungen und
Stimmzettel sind vom Wahlleiter bis zum Ablauf der Wahlperiode aufzubewahren.
 Darüberhinaus sind die Wahlunterlagen im Falle der Wahlanfechjung
 bis zum Abschluß des Wahlprüfungsverfahrens aufzubewahren.

8 15
Anfechtung der Wahlen, Anfechtungsgründe
(1) Fünf vom Hundert der Wahlberechtigten einer Teilwahl, bei Wahlen zum
Konzil mindestens fünf Wahlberechtigte einer Teilwahl, können innerhalb
einer Frist von einer Woche vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses
 an gerechnet, ihre Teilwahl durch Einspruch anfechten. Der Einspruch
st mit Begründung schriftlich beim Wahlleiter einzulegen.
(2) Der Einspruch kann nicht mit der Begründung eingelegt werden, daß ein
Wahlberechtigter an der Ausübung seines Wahlrechts gehindert gewesen
sei, weil er nicht mit der richtigen Gruppenzugehörigkeit oder gar nicht in ein
Wählerverzeichnis eingetragen wurde. Dasselbe gilt, wenn ein Nichtwahlverechtigter
 in ein Wählerverzeichnis eingetragen wurde und an der Wahl
teilgenommen hat oder ein Wählerverzeichnis aus sonstigen Gründen in
Einzelheiten unrichtig war. Satz 1 und 2 werden nicht angewendet, soweit
jemand aufgrund einer unrichtigen Entscheidung des Wahlleiters über einen
Einspruch gegen das Wählerverzeichnis an der Ausübung seines Wahlrechtes
 gehindert war oder an der Wahl teilnehmen konnte.
(3) Der Einspruch ist begründet, wenn Vorschriften über die Ermittlung der
Sitze oder wesentliche Bestimmungen über das Wahlverfahren verletzt
            
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