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Frauenbeauftragte und Beirat für Frauenfragen
(1) Im Rahmen der Aufgaben nach $ 1 Abs. 4 bestellt die
Rektorin bzw. der Rektor eine Frauenbeauftragte. Für die
Bestellung der Frauenbeauftragten macht das Kollegium
der Frauen, die ein Wahlamt in der Selbstverwaltung
innehaben (Beirat für Frauenfragen), einen Vorschlag, zu
dem der Senat zu hören ist.
Der Beirat für Frauenfragen kann einen Frauenausschuß
wählen, dem auch Frauen angehören können, die nicht im
Beirat vertreten sind. Der Beirat für Frauenfragen bzw. der
Frauenausschuß unterstützt die Frauenbeauftragte bei der
Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
(2) Die Frauenbeauftragte berät und unterstützt die Rektorin
bzw. den Rektor und die übrigen zuständigen Stellen
der Fachhochschule in allen Frauen betreffenden Angelegenheiten.
Sie erarbeitet gemeinsam mit dem Beirat für
Frauenfragen bzw. dem Frauenausschuß Pläne zur Vermeidung
von Nachteilen für Frauen und zur Verbesserung der
Situation der Frauen (Frauenförderpläne); diese sind dem
Senat zur Beschlußfassung vorzulegen.
(3) Die Organe und Einrichtungen der Fachhochschule
haben die Frauenbeauftragte in ihrer Arbeit zu unterstützen;
insbesondere sind ihr entsprechende Informationen
zur Erarbeitung, Umsetzung und Einhaltung von Frauenförderplänen
und sonstigen Maßnahmen vorzulegen. Sie
kann mit beratender Stimme in allen Sitzungen der Kollegialorgane
und deren Ausschüsse, insbesondere der Beru-Fungsausschüsse,
teilnehmen. Sie macht Vorschläge und
nimmt Stellung gegenüber den zuständigen Stellen der
Fachhochschule.
(4) Frauen, die an der Fachhochschule wegen ihres
Geschlechts Benachteiligungen erfahren haben oder befürchten,
können sich an die Frauenbeauftragte wenden.
Die zuständigen Stellen sind auf Aufforderung der Frauenbeauftragten
zur Stellungnahme verpflichtet. Sie kann Vorschläge
zur Abhilfe vorlegen. Mit Zustimmung der Betroffenen
kann sie deren Personalunterlagen einsehen.
(5) Die Frauenbeauftragte erstattet dem Ministerium für
Wissenschaft und Kultur jährlich einen Bericht über die
Situation der Frauen an der Fachhochschule; der Senat
nimmt zu dem Bericht Stellung.