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Verordnung
über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in das
Verfahren der Zentralstelle einbezogenen Studiengänge an
der Universität des Saarlandes für das Wintersemester
1991/92
Yom 24. Juni 1991
/Amtsbl. S. 751}
Auf Grund des $ 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Zustimmung
zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen
vom 24. September 1986 (Amtsbl. 1986 S. 1021),
geändert durch Gesetz vom 8. März 1989 (Amtsbl. S. 609).
verordnet das Ministerium für Wissenschaft und Kultur:
Für das Wintersemester 1991/92 werden die Zulassungszahlen
für die in das Verfahren der Zentralstelle, für die
Vergabe von Studienplätzen einbezogenen Studiengänge an
der Universität des Saarlandes wie folgt festgesetzt:
Studiengänge mit dem Abschluß Diplom, Magister, Promotion
(als erstem Abschluß) oder Staatsexamen (ohne
Lehrämter):
|. Betriebswirtschaftslehre
2. Biologie
3. Informatik
4. Medizin
5. Pharmazie
6. Psychologie
7. Volkswirtschaftslehre
3. Zahnmedizin
500
70
117
277
4
74
100
».
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft.