Full text : 1991 (0035)

94 —

}

In 88 Abs. 3, 827 Abs. 2 und $29 Abs. 2 werden
jeweils die Worte „Ministers für Kultus, Bildung und
Sport“ durch die Worte „Ministeriums für Bildung
und Sport“ ersetzt.

10. In 8 34 Abs. 1 werden die Worte „den Minister für
Kultus, Bildung und Sport“ durch die Worte „das
Ministerium für Bildung und Sport“ ersetzt.

1. In den Anlagen 2 bis 8 werden jeweils die Worte „Der
Minister für Kultus, Bildung und Sport“ durch die
Worte „Ministerium für Bildung und Sport“ ersetzt.

ATUIKnG

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in
Kraft.

Saarbrücken, den 2. Ju 199

Die Ministerin
'ür Bildung und Sport

LIranz
            
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