Full text : 1991 (0035)

ud

rg —

In $ 34 Abs. 2 Nr. 3 werden nach dem Wort „Staatsprüfung“
 die Worte „oder eine Prüfung, deren Gleichstellung
 nach $ 33 Abs. 3 beantragt wird,“ eingefügt.

in $ 36 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) In Fällen der Zulassung zum Vorbereitungsdienst
nach & 33 Abs. 3 legt der Leiter des zuständigen
Landesseminars auf Vorschlag des Studienreferendars
unter Berücksichtigung der von ihm nachgewiesenen
Studienleistungen das allgemeinbildende Fach gemäß
& 6 Abs. 2 oder 3 fest, auf das sich die Ausbildung des
Studienreferendars neben der seinem Diplom-Studiengang
 entsprechenden beruflichen Fachrichtung erstreckt.“


nf
3

In $ 61 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:
„$ 33 Abs. 3 Satz 2 und 3 bleibt unberührt.“.
Anlage 1] wird wie folgt geändert:

31}

Nummer 1.2.5 der Prüfungsanforderungen im
Fach Biologie wird gestrichen.

5)

In Nummer 2.2 der Prüfungsanforderungen im
Fach Sozialkunde werden die Worte „der DDR
sowie“ gestrichen.

In Nummer 2.5.3 der Prüfungsanforderungen im
Fach Sozialkunde werden die Worte „der Zentralplanwirtschaft
 der DDR“ durch die Worte „einer
Zentralplanwirtschaft“ ersetzt.

In$ 3 Abs. 2, $ 6 Abs. 3, $ 9 Abs. 6, $ 10 Abs. 4, 8 31
Abs. 1, $33 Abs. 2, 835, 837 Abs. 2 und 3, $ 38
Abs. 1 sowie in Nummer 1.2.3 Satz 6 der Prüfungsanforderungen
 (Anlage 1) im Fach Sport werden jeweils
die Worte „der Minister für Kultus, Bildung und
Sport“ durch die Worte „das Ministerium für Bildung
und Sport“ ersetzt.

In $ 8 Abs. 1] und 2, $ 41 Abs. 1 und 4, $ 42 Abs. I,
$ 46 Abs. 2, $ 50 Abs. 1 sowie $ 59 Abs. 1 und 2
werden jeweils die Worte „Minister für Kultus, Bildung
 und Sport“ durch die Worte „Ministerium für
Bildung und Sport“ ersetzt.
            
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