Full text : 1991 (0035)

AO —

sind dem Sitzungsprotokoll im Original oder in begiaubigter Abschrift beizufügen.

(5) Geben die Gewählten innerhalb einer Frist von einer Woche nach Zugang
 der Aufforderung (Absatz 1 Satz 2) keine Erklärung ab, so gilt die Wahl
als abgelehnt. Die Aufforderung gilt an dem Tag zugegangen, der dem Tage
folgt, an dem die Aufforderung unter der privaten oder dienstlichen Adresse
des Empfängers zur Post aufgegeben worden ist.

Yill. Schlußbestimmungen
829
Abweichungen von der Geschäftsordnung
(1) Abweichungen von den Vorschriften dieser Geschäftsordnung können
im einzelnen Fall mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des
Konzils beschlossen werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Vorschriften, die aus dem Universitätsgesetz oder
aus der Universitätsverfassung in die Geschäftsordnung übernommen sind.

N 8 30
Anderung, Inkrafttreten

Für die Änderung dieser Geschäftsordnung und führ ihr Inkrafttreten gelten
die Bestimmungen der Universitätsverfassung.

Saarbrücken, den 25. Juni 1991

Der Vorsitzende
Professor Dr. G. Jahr
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.