AO —
sind dem Sitzungsprotokoll im Original oder in begiaubigter Abschrift beizufügen.
(5) Geben die Gewählten innerhalb einer Frist von einer Woche nach Zugang
der Aufforderung (Absatz 1 Satz 2) keine Erklärung ab, so gilt die Wahl
als abgelehnt. Die Aufforderung gilt an dem Tag zugegangen, der dem Tage
folgt, an dem die Aufforderung unter der privaten oder dienstlichen Adresse
des Empfängers zur Post aufgegeben worden ist.
Yill. Schlußbestimmungen
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Abweichungen von der Geschäftsordnung
(1) Abweichungen von den Vorschriften dieser Geschäftsordnung können
im einzelnen Fall mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des
Konzils beschlossen werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Vorschriften, die aus dem Universitätsgesetz oder
aus der Universitätsverfassung in die Geschäftsordnung übernommen sind.
N 8 30
Anderung, Inkrafttreten
Für die Änderung dieser Geschäftsordnung und führ ihr Inkrafttreten gelten
die Bestimmungen der Universitätsverfassung.
Saarbrücken, den 25. Juni 1991
Der Vorsitzende
Professor Dr. G. Jahr