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Sind für Bewerber innerhalb eines Wahlvorschlags gleich viele Stimmen
abgegeben worden, so entscheidet das Los über die Reihenfolge.
(6) Wird die Auszählung der Stimmen nicht unmittelbar nach Abschluß der
Stimmabgabe vorgenommen, so sind für die Zwischenzeit die Wahlurnen so
zu verschließen und so aufzubewahren, daß der Einwurf oder die Entnahme
von Stimmzetteln ohne Beschädigung des Verschlusses unmöglich ist. Vor
Entnahme der Stimmzettel ist festzuhalten, daß der Verschluß unversehrt ist.
(7) Über das gemäß Absatz 1 bis 5 ermittelte Ergebnis jeder Teilwahl wird ein
Protokoll gefertigt, das vom zuständigen Wahlbeauftragten und denjenigen
Wahlhelfern zu unterzeichnen ist, die an der Ermittlung dieses Teilwahlergebnisses
mitgewirkt haben.
Das Protokoll muß enthalten:
1. die Anzahl der Wahlberechtigten laut Wählerverzeichnis,
2. die Anzahl der abgegebenen Wahlumschläge,
3. die Anzahl der gültigen und ungültigen Stimmzettel sowie die Anzahl der
Stimmzettel, deren Gültigkeit zweifelhaft war,
4. die Anzahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber entfallenden
gültigen Stimmen,
5. ggf. die Ergebnisse der Losentscheide
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Feststellung des Wahlergebnisses
(1) Der Wahlausschuß prüft die Protokolle über die Auszählung auf Vollständigkeit
und Ordnungsmäßigkeit. Er überprüft die Entscheidungen über
Stimmzettel, deren Gültigkeit zweifelhaft war und berichtigt ggf. das Ergebnis
der Auszählung.
(2) Der Wahlausschuß ermittelt in einer universitätsöffentlichen Sitzung die
Verteilung der Sitze und stellt das Wahlergebnis wie folgt fest:
‘ Sind für mehrere Wahlvorschläge Stimmen abgegeben worden, werden
die Sitze nach dem Höchstzahlenverfahren d’Honadt verteilt. Sind Höchstzahlen
gleich, so entscheidet, soweit erforderlich, über die Reihenfolge
ihrer Zuteilung das Los.
2. Die den Wahlvorschlägen zugefallenen Sitze werden den Bewerbern in
der Reihenfolge der Stimmenzahlen innerhalb des Wahlvorschlages zUgeteilt.
3. Aus einem Wahlvorschlag sind so viele Ersatzmitglieder zu ermitteln, wie
Sitze auf diesen Wahlvorschlag entfallen sind. Die Reihenfolge der Ersatzmitglieder
eraibt sich aus der nach Nr. 2 ermittelten Reihenfolde der
Mitalieder