Full text : 1990 (0034)

— 21 -—
(Amtsbl.S.1782)
Verordnung
über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in das
Verfahren der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen
 einbezogenen Studiengänge an der Universität des
Saarlandes für das Sommersemester 1990

Vom 4. Dezember 1989

Auf Grund des $ S5 Absatz 2 des Gesetzes über die
Zustimmung zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen
 vom 24. September 1986 (Amtsbl. 1986,
S. 1021) verordnet der Minister für Kultus, Bildung und
Wissenschaft:

Für das Sommersemester 1990 werden die Zulassungszahlen
 für die in das Verfahren der Zentralstelle für die
Vergabe von Studienplätzen einbezogenen Studiengänge an
der Universität des Saarlandes mit dem Abschluß Diplom,
Magister, Promotion (als ersten Abschluß) oder Staatsexamen
 (ohne Lehrämter) wie folgt festgesetzt:

|. Betriebswirtschaft
2. Biologie

3. Informatik

14. Medizin
5. Pharmazie
5. Psychologie
7. Volkswirtschaftsiehre
Zahnmedizin

\

x

)

2

)

Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft.

Saarbrücken, den 4. Dezember 1989

Der Minister
für Kultus, Bildung und Wissenschaft

Prof. Dr. Breitenbach
            
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