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(Amtsbl.S.1782)
Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von
Zulassungszahlen für die Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen
an der Universität und an der Fachhochschule
des Saarlandes, die nicht in das Verfahren der
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen einbezozen
sind, für das Studienjahr 1989/90 vom 13. Juli 1989
(Amtsbl. S. 993)
Ycm 4. Dezember 1939
Auf Grund des $ 5 Absatz 2 des Gesetzes über die
Zustimmung zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen
vom 24, September 1986 (Amtsbl. 1986,
5. 1021) verordnet der Minister für Kultus, Bildung und
Wissenschaft:
Artikel 1
$ 1 der Verordnung über die Festsetzung der Zulassungszahlen
für die Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen
an der Universität und an der Fachhochschule des
Saarlandes, die nicht in das Verfahren der Zentralstelle für
die Vergabe von Studienplätzen einbezogen sind, für das
Studienjahr 1989/90 vom 13. Juli 1989 (Amtsbl. S. 993)
wird unter I. Universität des Saarlandes wie folgt ergänzt:
Pach/Studiengane
WS
1989/90
Ss
1990
Insgesamt
). Skandinavistik
‚0. Chemie
Diplom
Lehramt an Gymnasien
Lehramt an Realschulen
Lehramt an beruflichen
Schulen
Lehramt an Grund- und
Hauptschulen
Physik
Diplom
Lehramt an Gymnasien
Lehramt an Realschulen
Lehramt an beruflichen
Schulen
Lehramt an Grund- und
JAauptschulen