Du
(3) Die Teilnahme an einem Seminar ist erfolgreich, wenn in diesem Seminar
wenigstens eine schriftliche Arbeit mit mindestens der Note „ausreichend“
bewertet worden ist.
(4) Die Teilnahme an einer Wahlübung im Privatrecht ist erfolgreich, wenn in
dieser Übung zwei Aufsichtsarbeiten mit mindestens der Note „ausreichend“
bewertet worden sind.
(5) Die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung mit schriftlichen Arbeiten gemäß
8 9 Abs. 1 Nr. 5c JAG ($ 3 Abs. 5 Satz 2 Halbsaitz 2) ist erfolgreich, wenn
in dieser Veranstaltung wenigstens eine schriftliche Arbeit mit mindestens
der Note „ausreichend“ bewertet worden ist; das vorsitzende Mitglied des
Fachbereichsrats setzt im Einvernehmen mit der leitenden Lehrkraft der jeweiligen
Veranstaltung vor der Kennzeichnung im Sinne des $3 Abs. 5 Satz
2 Halbsatz 2 fest, in welcher Form die schriftliche Leistung zu erbringen ist.
N
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Diese Ordnung tritt nach ihrer Verkündung im Dienstblatt der Hochschulen
des Saarlandes in Kraft. Sie findet Anwendung nach Maßgabe des $ 37 Abs.
3 und 4 JAG.
Saarbrücken, den 53. Dezember 1°”
Der Universitätspräsident
Univ.-Prof. Dr. Richard Johannes Meiser