Full text : 1990 (0034)

sion findet eine praktische Prüfung in Klausurform statt.
Das Thema wird von den Antragstellern festgelegt.

Feststellung der künstlerischen und der besonderen künstlerischen
 Begabung

(1) Zur Feststellung der künstlerischen Begabung sind in
der Vorauswahl, der praktischen und der mündlichen Prüfung
 insbesondere folgende Bewertungskriterien zu Grunde
zu legen: künstlerische Entwicklungsfähigkeit, künstlerische
 Umsetzungsfähigkeit und künstlerisches Reflexionsvermögen.

(2) In der Vorauswahl, der praktischen und der mündlichen
 Prüfung ist zur Feststellung der künstlersichen Begabung
 von jedem Prüfer jeder Prüfungsabschnitt zu bewerten
 und zu einem Gesamtergebnis zusammenzufassen.
Dabei legt die Prüfungskommission folgende Bewertungen
zugrunde:
mit Auszeichnung bestanden,
bestanden,
nicht bestanden.

Das Nichtbestehen der Prüfung kann nicht ausschließlich
mit den Leistungen in der mündlichen Prüfung begründet
werden. ;

(3) Die besondere künstlerische Begabung nach $ 43 Abs. 3
KhG (Fachbereich Design) ist gegeben, wenn zu erwarten
ist, daß sich der Bewerber auf dem künstlerischen Gebiet
des gewählten Studienganges durch Eigenständigkeit und in
erheblich über dem Durchschnitt liegenden Maße durch
Kreativität und Fähigkeit zur künstlerischen Entwicklung
auszeichnet, Die für die Studienrichtung hinreichende Allgemeinbildung
 wird in der mündlichen Prüfung nachgewiesen,
 wobei die Unterlagen aus der Vorauswahl und der
praktischen Prüfung mit herangezogen werden.

(4) Über das Ergebnis der Eignungsprüfung ist der Bewerjer
 spätestens zwei Wochen nach Abschluß der Prüfung
schriftlich zu benachrichtigen.

Niederschrift

Jber den Verlauf der Eignungsprüfung ist eine Nieder-
            
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