21413 -
Studienordnung
für den Studiengang Rechtswissenschaft
mit dem Studienziel Erlangung der Befähigung zum Richteramt
und zum höheren Verwaltungsdienst
Vom 11. Juli 1990
Die Universität des Saarlandes hat auf Grund des 8 85 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) vom 8. März 1989
(Amtsbl. S. 609), geändert durch das Kunsthochschulgesetz vom 21. Juni
1989 (Amtsbl. S. 1106), folgende Ordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft
mit dem Studienziel Erlangung der Befähigung zum Richteramt
und zum höheren Verwaltungsdienst beschlossen, die hiermit verkündet
wird:
3 1
(1) Diese Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau des Studiums der
Rechtswissenschaft auf der Grundlage des Gesetzes über die juristische
Ausbildung (Juristenausbildungsgesetz — JAG) vom 6. Juli 1988 (Amtsbi
5.865), geändert durch Gesetz vom 8. März 1989 (Amtsbl. S. 609).
(2) Die Studienordnung bestimmt das vom Fachbereich 1 — Rechtswissenschaft
zu gewährleistende Lehrangebot ($ 3).
(1) Die Lehrveranstaltungen gliedern sich in
1. Lehrveranstaltungen, die dem Studium der Pflichtfächer dienen (Pflichtfachveranstaltungen),
2, Lehrveranstaltungen, die dem Studium der Wahlfächer gemäß dem JAG
dienen (Wahlfachveranstaltungen) und die
a) für alle Studierenden bestimmt sind, auch wenn sie das entsprechende
Wahlfach nicht als Prüfungsfach wählen (allgemeine Wahlfachveranstaltungen)
oder
b) für die Studierenden bestimmt sind, die das entsprechende Wahlfach
als Prüfungsfach wählen (besondere Wahlfachveranstaltungen),
3. Lehrveranstaltungen, die der Ergänzung und Vertiefung des Studiums in
Pflicht- oder Wahlfächern dienen (Ergänzungs- und Vertiefungsveranstaltungen).