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Saarland ©
MINISTERIUM FÜR
WISSENSCHAFT UND KULTUR
W 3 -
12.7.1:1
Bitte be: allen Schreiben 3uge en
20 SEP. 1990
An den
Universitätspräsidenten
Herrn Prof. Dr. Meiser
Universität des Saarlandes
Im Stadtwald
5600 Saarbrücken 11
Betr.:
Bezug:
Ordnung über die Durchführung der studienbegleitenden
Leistungskontrollen nach 8 6 JAG und 5 2 JAO
hier: Zustimmung nach S& 36 Abs. 2 Satz 2 JAG
Ihr Schreiben vom 07.09.1990, Az.: 62 - T/h
Sehr geehrter Herr Universitätspräsident,
ich nehme Bezug auf Ihr vorbezeichnetes Schreiben und teile Ihnen
mit, daß der Minister der Justiz am 17.09.90 fernmündlich sein
Einvernehmen zur vorgelegten Ordnung über die Durchführung der
studienbegleitenden Leistungskontrollen erteilt hat.
Gem. 5 36 Abs. 2 Satz 2 JAG erteile ich hiermit meine Zustimmung
zur Ordnung über die Durchführung der studienbegleitenden Leistungskontrollen
nach 8 6 des Juristenausbildungsgesetzes vom 06.
Juli 1988 und 8 2 der Ausbildungsordnung für Juristen vom 14. März
1990.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
(Dr. Möller)
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Vu
Hohenzollernstraße 60
D-6600 Saarbrücken
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Telefax (0681) 503-291