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N Ordnung
zur Anderung der Ordnung über die Gliederung
der Universität in Fachbereiche
Vom 25. April 1990
Die Universität des Saarlandes hat gemäß $ 35 Abs. 2 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) vom 8. März 198%
{AmtsbIl. S. 609) folgende Ordnung zur Änderung der Ordnung über die Gliederung
der Universität in Fachbereiche vom 25. Oktober 1989 erlassen, die
nach Zustimmung durch den Minister für Wissenschaft und Kultur hiermi
verkündet wird:
Artikel 1
In 8 3 der Ordnung über die Gliederung der Universität in Fachbereiche vorr
25. Oktober 1989 wird der Abschnitt zum Fachbereich 9 gestrichen.
Artikel 2
(1) Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Dienstblatt de
Hochschulen des Saarlandes in Kraft.
(2) Der Universitätspräsident wird ermächtigt, die Ordnung über die Gliederung
der Universität in Fachbereiche in der sich aus dieser Änderungsordnung
ergebenden Fassung im Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes
bekanntzugeben.
Saarbrücken, 6. September 1990
Der Universitätspräsident
In Vertretung
Univ.-Prof. Dr. Volker Steinmetz
(Erster Vizepräsident)