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Studienblöcken von insgesamt wenigstens 16 Semesterwochenstunden
angeboten. Die Zusammensetzung der Studienblöcke wird vom Fachbereichsbeauftragten
im Einvernehmen mit dem Fachbereichsvorsitzenden
des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft festgesetzt.
(4) Die Seminare erstrecken sich insbesondere auf Themen der Spezialkurse.
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Das jeweilige Studienprogramm wird rechzeitig vor Beginn des Semesters
vom Fachbereichsrat festgesetzt und in geeigneter Form bekanntgegeben.
Dabei können auch Lehrveranstaltungen anderer Studiengänge einbezogen
werden. Die Einbeziehung erfolgt im Einvernehmen mit dem für den
Studiengang zuständigen Fachbereich.
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Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Dienstblatt der
Hochschulen des Saarlandes in Kraft.
Saarbrücken, 5. September iz3C
Der Universitätspräsident
In Vertretung
Univ.-Prof. Dr. Hans-Jürgen Koglin
Vizepräsident für Forschung