Full text : 1990 (0034)

PL

A)

Studienordnung
für den Aufbaustudiengang Europäische Wirtschaft
Vom 11. Juli 1990

Die Universität des Saarlandes hat auf Grund des & 85 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) vom 8. März 1989
(Amtsbi. S. 609) folgende Studienordnung für den Aufbaustudiengang Europäische
 Wirtschaft beschlossen, die hiermit verkündet wird:

S 1

Die Studienordnung gilt für den im Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der
Universität des Saarlandes eingerichteten Aufbaustudiengang Europäische
Wirtschaft. Der Studiengang hat eine volkswirtschaftliche und eine betriebswirtschaftliche
 Studienrichtung. Er wird mit Prüfungen abgeschlossen,
auf Grund derer für Absolventen der volkswirtschaftlichen Studienrichtung
das „Zertifikat über Europäische Wirtschaftsstudien“, für Absolventen der
betriebswirtschaftlichen Studienrichtung das „Zertifikat über Europäisches
Management“ verliehen wird.

S

2

Der Studiengang soll primär Studierenden aller Länder mit abgeschlossenem
 wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudium offenstehen. Er soll
ihnen über ihre Fachausbildung hinaus Gelegenheit geben, einen vertieften
wissenschaftlichen Einblick in die wirtschaftlichen und institutionellen Probleme
 der Europäischen Integration sowie deren historische und politische
Zusammenhänge zu gewinnen. Der Studiengang richtet sich sowohl an
wissenschaftlich Interessierte als auch an stärker praktisch orientierte Teilnehmer
 / Teilnehmerinnen.

&

3

(1) Die Einschreibung für den Studiengang setzt voraus, daß der Bewerber /
die Bewerberin ein wirtschaftswissenschaftliches berufsqualifizierendes
Studium ($ 84 UG) oder ein gleichwertiges Studium an einer wissenschaftlichen
 Hochschule abgeschlossen hat. Der Beauftragte des Fachbereichs
Wirtschaftswissenschaft für den Aufbaustudiengang Europäische Wirtschaft
 (Fachbereichsbeauftragter) kann Ausnahmen zulassen; gegebenenfalls
 kann eine Überprüfung wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse gefordert
 werden.
            
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