201 —
Saarland ©
MINISTERIUM FÜR
WISSENSCHAFT UND KULTUR
W37.12.7.4
Bulle bei allen Schrei angeben
An den
Rektor der Musikhochschule
des Saarlandes
Professor Dr. Müller-Bech
Bismarckstr. 1
6600 Saarbrücken
Betr.:
Ordnung für die Chorleiterprüfung als Aufbaustudiengand
Ordnung für die Dirigentenprüfung als Aufbaustudiengang
hier:
Zustimmung gemäß 5 5 Abs. 1 Gesetz über
Musikhochschule des Saarlandes
die
Bezug: Ihre
Schreiben vom
2a.
Februar
L390 und vom 8. Juni
1989
Sehr geehrter Herr Rektor.
hiermit erteile ich gemäß S 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Musikhochschule
des Saarlandes meine Zustimmung zu der durch Senatsbe-Schluß
vom 03.05.1989 verabschiedeten Ordnung für die Chorleiter-Prüfung
als Aufbaustudiengang sowie zu der durch Senatsbeschluß
vom 19.02.1986 verabschiedeten Ordnung für die Dirigentenprüfung
als Aufbaustudiengang mit der Maßgabe, daß dem endgültigen Text
der beiden Prüfungsordnungen in der Überschrift noch die Worte
"als Aufbaustudiengang" angefügt werden und 5 1 der "Ordnung für
die Dirigentenprüfung als Aufbaustudiengang" noch um den Zusatz
Zu ergänzen, mit welchem Abschluß der Aufbaustudiengang im Fach
Dirigieren abschließt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Yüller)_