177 —
Il. Fachhochschule des Saarlandes:
Studiengang
1. Architektur
2. Betriebswirtschaftslehre
3. Elektrotechnik
4. Informatik
5. Maschinenbau
6. Wirtschaftsingenieurwesen
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2
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(990/91
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(1) Die Zulassung von Studierenden höherer Fachsemester
erfolgt für die in das Verfahren der Zentralstelle einbezogenen
und die nicht einbezogenen Studiengänge mit Zulassungbeschränkungen
für jedes Studienjahr des jeweiligen
Studiengangs unbeschadet der Regelungen in Absatz 2 und
3 bis zu der für Studienanfänger festgesetzten Zulassungszahl,
soweit durch Abgänge Studienplätze frei geworden
sind.
(2) Ist die Zulassungszahl für Studienanfänger in einem
Studiengang unter Einbeziehung einer Schwundquote
erhöht worden, so erfolgt die Zulassung von Studierenden
höherer Fachsemester unbeschadet der Regelung in
Absatz 3 bis zu den Zulassungszahlen, die sich bei gleichmäßiger
Aufteilung des Schwundes auf die einzelnen höheren
Fachsemester ergeben.
(3) Im Studiengang Medizin gelten für höhere Fachsemester
folgende Zulassungszahlen:
Studienabschnitt
Vorklinischer
Abschnitt
Klinischer Abschnitt
Fachsemester
Anzahl der
Studienplätze
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