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Ordnung
über das Studienkolleg der Universität des Saarlandes
(Kollegordnung)
Vom 25. April 1990
Die Universität des Saarlandes hat auf Grund 8 113 Abs. 2 des Gesetzes
über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) vom 8. März
1989 (Amtsbl. S. 609) folgende Ordnung über das Studienkolleg der Universität
des Saarlandes (Kollegordnung) erlassen, die nach Zustimmung des
zuständigen Ministers hiermit verkündet wird:
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Aufgaben des Studienkollegs
(1) Das „Studienkolleg der Universität des Saarlandes“ hat die Aufgabe, ausländischen
oder staatenlosen Studienbewerbern mit ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen
diejenigen zusätzlichen sprachlichen bzw.
sprachlichen und fachlichen Voraussetzungen zu vermitteln und zu überprüfen,
die für ein erfolgreiches Studium an einer der staatlichen Hochschulen
im Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
erforderlich sind.
(2) Zur Erfüllung der Aufgaben nach Absatz 2 führt das Studienkolleg
Schwerpunktkurse zur Vorbereitung auf technische und mathematischnaturwissenschaftliche
Studiengänge (T-Kurse) und auf medizinische und
biologische Studiengänge (M-Kurse) sowie Sprachkurse durch.
(3) Bei der Durchführung seiner Aufgaben arbeitet das Studienkolleg mit
anderen fachlich nahestehenden Einrichtungen der Universität eng zusammen.
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Leitung und Lehrkräfte des Studienkollegs,
Beirat
(1) Das Studienkolleg wird geleitet von einem hauptberuflichen Leiter, der
vom Universitätspräsidenten mit Zustimmung des zuständigen Ministers
bestellt und abberufen wird. Vorgesetzter des Leiters des Studienkollegs ist
der Universitätspräsident. Vorgesetzter der dem Studienkolleg zugeordneten
Bediensteten ist der Leiter des Studienkollegs.