Full text : 1990 (0034)

A Pflichtveranstaltungen für die Studienrichtungen
Lehramt an Gymnasien (LG) und
Magister Artium im Hauptfach (MH)

|. Pflichtveranstaltungen im erste” Studienabschnitt

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Einführungsveranstaltungen (Übungen)
1) Einführung in das Studium der Philosophie (Übung, 2std.)
Diese Übung dient dem Erwerb der für ein erfolgreiches Studium im Fach
Philosophie notwendigen technischen Fertigkeiten (wie Bücherkunde, Zitationsverfahren
 usw.); sie vermittelt vor allem Kenntnisse und Arbeitsweisen
im Blick auf die verschiedenen Arten von Lehrveranstaltungen (Vorlesung,
Kolloquium, Seminar), unterrichtet über Prüfungsordnungen und Prüfungsanforderungen
 und führt dabei zugleich in wichtige Fragestellungen der Phi-'9sophie
 ein. Ein Lektüreplan, der diejenigen philosophischen Werke enthält,
die den Studierenden an erster Stelle zur Lektüre bis zur Meldung zur Magisterprüfung
 oder zum Staatsexamen empfohlen werden, wird im Rahmen
dieser Lehrveranstaltung ausgegeben und besprochen. Die erfolgreiche
Teilnahme an dieser Veranstaltung ist durch einen Übungsschein nachzuweisen.

(2) Analyse und Interpretation philosophischer Texte (Übung, 2std.)
Diese Übung dient der Einübung von Fähigkeiten zur philosophischen Analyse
 und Interpretation von Texten und dem Erwerb der Fähigkeit, philosophische
 Texte unter dem Aspekt systematischer Problemzusammenhänge
zu erörtern.

'3) Logische Analyse der Sprache (Übung, 2std.)
Die Übung führt in Verfahren der logischen Analyse von Sprache allgemein
sowie von sprachlichen Voraussetzungen der Wissenschaften ein (z.B. Verfahren
 der Symbolisierung).
(4) Einführung in die Logik (Übung, 2std.)
Diese Übung vermittelt logische Grundkenntnisse, z.B. Verfahren der Formalisierung,
 insbesondere logische Zusammensetzung von Aussagen,
Kalkülisierung. formales Schließen.
(5) Die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen „Analyse und Interpretation
ohilosophischer Texte”, „Logische Analyse der Sprache“ und „Einführung in
die Logik“ ist durch jeweils einen benoteten Üungsschein nachzuweisen.
            
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