123 —
13.2 — Genetik,
13.3 — Mikrobiologie,
13.4 — Zoologie.
d
S
4
Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Dienstblatt der
Hochschulen des Saarlandes in Kraft.
Die Organe der Fachbereiche sind bis zum Ablauf der Vorlesungszeit des
Sommersemesters 1990 neu zu bilden. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die
Gliederung der Universität in Fachbereiche nach den bisherigen Bestimmungen
bestehen.
Saarbrücken, 20. März 1530
Der Universitätspräsident
Univ.-Prof. Dr. Richard Johannes Meiser