Englisch, gefordert. Werden die geforderten Sprachkenntnisse nicht bereits
durch das Reifezeugnis nachgewiesen, so muß der Nachweis bis zum Ende
des ersten Studienabschnitts erbracht werden (Ergänzungsprüfung Latinum,
Cambridge Certificate). Ausnahmefälle regelt die Zwischenprüfungskommission
des Studiengangs Philosophie.
Teil |
Staatsexamen und Magisterprüfung
CE]
Studienaufbau
(1) Der Studiengang Philosophie, der zum Staatsexamen oder zum Magister
Artium führt, gliedert sich in zwei Studienabschnitte.
(2) Im ersten Studienabschnitt, der in der Regel nach dem vierten Fachsemester
mit der Zwischenprüfung abgeschlossen wird, soll der/die Studierende
Grundkenntnisse erwerben und sich die Grundlagen für eine selbständige
Beschäftigung mit den Hauptproblemen der Philosophie erarbeiten.
(3) Im zweiten Studienabschnitt soll der/die Studierende seine/ihre Grundkenntnisse
erweitern und ein gründliches Verständnis der theoretischen und
praktischen Philosophie, des Zusammenhangs dieser Sachgebiete sowie
der philosophischen Disziplinen untereinander und in ihren Beziehungen zu
fachphilosophischen Disziplinen untereinander und in ihren Beziehungen
zu fachwissenschaftlichen Grundlagenfragen gewinnen. Das schließt
Grundkenntnisse über die Philosophiegeschichte von der Antike bis zu phiiOsophischen
Strömungen der Gegenwart ein. In mindestens einer philosophischen
Disziplin und in einer Epoche soll der/die Studierende seine, ihre
Kenntnisse durch selbständige Studien vertiefen.
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Stundenverteilung
(1) Bei den folgenden Regelungen wird von der Voraussetzung ausgegangen,
daß in einem Philosophiestudium sowohl historische und systematische
als auch theoretische und praktische Problemstellungen in ihrer Eıgenständigkeit
und zugleich in ihrem Zusammenhang Berucksichtigung
finden müssen. Zu diesem Zweck ist eıne Aufteilung der Epochen und Dizi-Dlinen
vorgenommen worden. wobei systematische Überlegungen auch im