Full text : 1990 (0034)

Studienordnung
für den Studiengang Philosophie
Vom 15. Juni 1988

Die Universität des Saarlandes hat auf Grund von $ 4 Abs. 6 des Saarländischen
 Universitätsgesetzes vom 14. Dezember 1978 (Amtsbl. S. 1085) folgende
 Studienordnung für den Studiengang Philosophie erlassen, die nach
Zustimmung durch den Minister für Kultus, Bildung und Wissenschaft hiermit
 verkündet wird:

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Allgemeine Bestimmungen
Diese Studienordnung regelt Aufbau und Inhalt eines ordentlichen Studiums
im Fach Philosophie, das im Hauptfach in der Regel nach acht Semestern,
im Nebenfach in der Regel nach sechs Semestern (ohne Berücksichtigung
der Prüfungszeit), mit folgenden Abschlüssen beendet werden kann:
Staatliche Abschlußprüfung:
Erste Staatsprüfung (Staatsexamen) für das Lehramt an Gymnasien.
Der Abschluß wird geregelt durch die Ausbidiungs- und Prüfungsordnung
 für das Lehramt an Gymnasien vom 22. September 1981.
Akademische Abschlußprüfungen:
(a) Magisterprüfung im Haupt- und Nebenfach,
(b) Promotion im Haupt- und Nebenfach.
Diese Abschlüsse werden geregelt
(a) durch die Ordnung für die Akademische Abschlußprüfung (Magisterorüfung)
 der Philosophischen Fakultät der Universität des Saarlandes
vom 14. November 1984,
{b) durch die Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität
 des Saarlandes vom 15. Mai 1985.
Die Nebenfachanforderungen in Diplom-Studiengängen werden durch
die entsprechenden Diptom-Studienordnungen geregelt.

Studienvoraussetzungen

2

Für das Studium des Faches Philosophie werden neben der allgemeinen
Hochschulreife anagemessene Sprachkenntnisse. in der Regel in Latein und
            
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