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Der Universitätspräsident kann Studenten, die im Rahmen von Austauschprogrammen
an der Universität des Saarlandes studieren, von der Pflicht
zur Leistung des Sozialbeitrages in dem Umfang befreien, in welchem mit
den Partnerhochschulen hinsichtlich der wirtschaftlichen und sozialen Betreuung
der Studenten gegenseitige Kostenfreiheit vereinbart worden ist.
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Diese Ordnung tritt am 1. April 1990 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Ordnung
wird die Beitragsordnung vom 9. Dezember 1981 (Dienstblatt 1982, S. 2),
zuletzt geändert durch Ordnung vom 9. März 1988 (Dienstbl. S. 18), aufgehoben.
Saarbrücken, 6. Februar 199C
Der Universitätspräsident
Univ.-Prof. Dr. Richard Johannes Meiser