Full text : 1990 (0034)

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Abschnitt 11
Schriftliche Prüfung

&

Prüfungsanforderungen

Für die Ergänzungsprüfung gelten folgende Anforderungen:
 Fähigkeit, lateinische oder griechische Originaltexte im
sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer
 Stellen (bezogen auf Autoren wie Cicero, Sallust, Livius
bzw. Platon) in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen
und dieses Verständnis durch eine sachlich richtige und
treffende Übersetzung ins Deutsche nachzuweisen. Hierzu
werden Sicherheit in der für die Texterschließung notwendigen
 Formenlehre und Syntax, ein ausreichender Wortschatz
 und die erforderlichen Kenntnisse aus dem Bereich
der römischen bzw. griechischen Geschichte, Philosophie
und Literatur vorausgesetzt.

& 10

Prüfungsaufgaben, Bearbeitungszeit

(1) Für den Nachweis des Latinums ist eine Textstelle mit
einem in $ 9 festgesetzten Schwierigkeitsgrad im Umfang
von etwa 180 Wörtern ins Deutsche zu übersetzen.

(2) Für den Nachweis des Graecums ist eine Textstelle mit
einem in $ 9 festgesetzten Schwierigkeitsgrad im Umfang
von etwa 200 Wörtern ins Deutsche zu übersetzen.

(3) Die Arbeitszeit beträgt jeweils 180 Minuten.

& 11

Auswahl der Prüfungsaufgaben

(1) Der Minister für Kultus, Bildung und Wissenschaft
bestimmt die Aufgaben der schriftlichen Prüfung. Er fordert
 für jedes Prüfungsfach von den Fachprüfern. Fachprüferinnen
 einen Aufgabenvorschlag an, der Angaben über
die zu benutzenden Hilfsmittel, die Lösungen, die Korrekturhinweise
 und die Bewertungsmaßstäbe enthält.

(2) Sind für ein Prüfungsfach Aufgabenvorschläge eingegangen,
 die dem Minister für Kultus, Bildung und Wissenschaft
 nicht geeignet erscheinen, so kann er Prüfungsaufgaben
 ändern oder neu festlegen
            
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