47
15. August eines jeden Jahres statt.
Praktische und mündliche Prüfung im Fachbereich
Design
(1) In der praktischen Prüfung sind die Prüfungsaufgaben
so zu stellen, daß der Bewerber neben seiner künstlerischen
bzw. besonderen künstlerischen Begabung den Nachweis
führen kann, daß er in der Lage ist, fachbezogene Problemstellungen
zu erkennen, inhaltliche Zusammenhänge
zu erfassen und diese mit entsprechenden künstlerisch-gestalterischen
Mitteln darzustellen.
(2) Auf Antrag von zwei Mitgliedern der Prüfungskommission
findet eine mündliche Prüfung in Form, eines fachlichen
Gespräches statt, um zusätzliche Aufschlüsse über
die Eignung des Bewerbers zu erhalten, Zur Feststellung
der besonderen künstlerischen Eignung nach $ 43 Abs, 3
KhG wird stets ein Prüfungsgespräch über künstlerisch-fachliche
Fragen durchgeführt. Diese mündliche Prüfung
dient außerdem der Feststellung des auf den Studiengang
bezogenen allgemeinen Bildungsstands des Bewerbers.
3
Mündliche und Praktische Prüfung im Fachbereich Freie
Kunst
5
(1) Die mündliche Prüfung wird in Form eines Prüfungsgesprächs
über künstlerisch-fachliche Fragen geführt.
Dabei erstreckt sie sich insbesondere auf gestalterische
Grundfragen und Zusammenhänge sowie auf fachliche
Probleme der malerischen, graphischen und plastischen/
räumlichen Darstellung unter besonderer Berücksichtigung
der betreffenden Studiengänge.
(2) Auf Antrag von zwei Mitgliedern der Prüfungskommission
findet eine praktische Prüfung in Klausurform statt.
Das Thema wird von den Antragstellern festgelegt.
>
Feststellung der künstlerischen und der besonderen künstlerischen
Begabung
(1) Zur Feststellung der ‚künstlerischen Begabung sind in
der Vorauswahl, der praktischen und der mündlichen Prüfung
insbesondere folgende Bewertungskriterien zu Grunde
zu legen: künstlerische Entwicklungsfähigkeit, künstleri-