Full text : 1989 (0033)

(5) Der Rektor und Prorektor können an allen Prüfungen --—
ohne Prüf- und Stimmrecht — teilnehmen.
(6) Abweichend von Absatz 1 bis 4 obliegt im Studienjahr
1989/90 den Mitgliedern des Gründungs- und Berufungsbeirats
 die Aufgabe des Prüfungsausschusses für den Fachbereich
 Freie Kunst. Für den Zugang zum Fachbereich Design
obliegt im Studienjahr 1989/90 diese Aufgabe den nach $ 52
Abs. 1 KhG übergeleiteten Professoren. Die zu berufenden
Professoren sind an den Eignungsprüfungen zu beteiligen. Im
Verhinderungsfall wird ein von ihnen oder vom Gründungsund
 Berufungsbeirat benannter Vertreter, der die Einstellungsvoraussetzungen
 nach $ 25 KhG erfüllt, bestellt.

Vorauswahl und Prüfungstermine

(1) Zur Vorauswahl im Fachbereich Design wird zugelassen,
wer die Fachhochschulreife besitzt oder Schüler der Klasse/
Jahrgangsstufe ist, die mit der Fachhochschulreife abschließt;
in ‚Fällen der Zulassung wegen besonderer künstlerischer
Begabung wird zugelassen, wer eine abgeschlossene Schulausbildung
 besitzt oder zumindestens Schüler der Klasse
9/Jahrgangsstufe einer Hauptschule, einer Realschule, einer
Gesamtschule oder eines Gymnasiums ist.
Zur Vorauswahl im Fachbereich Freie Kunst wird zugelassen,
wer den Nachweis einer abgeschlossenen Schulausbildung
besitzt bzw. zumindest Schüler einer Klasse/Jahrgangsstufe 9
der Hauptschule, der Realschule, der Gesamtschule oder des
Gymnasiums ist.
(2) Zugelassenzur Vorauswahl kann nur derjenige Bewerber,
deri. d. R. das Mindestalter von 18 Jahren vollendet hat oder
im selben Jahr noch vollendet.
(3) Die Vorauswahl wird auf Grund der vorgelegten Arbeitsproben
 ($ 2 Abs. 2 Nr. 1) getroffen.
(4) Bewerber werden zur weiteren Prüfung zugelassen, sofern
ihre Arbeitsproben nicht den Mangel der für den jeweiligen
Studiengang erforderlichen Eignung und Befähigung bereits
erkennen lassen; $ 7 gilt sinngemäß. Bewerber, die zur
weiteren Prüfung nicht zugelassen werden, erhalten
hierüber vom Vorsitzenden der Prüfungskommission eine
schriftliche Mitteilung.
(S) Die Prüfungstermine werden vom Vorsitzenden der
Prüfungskommission festgesetzt und den Bewerbern spätestens
 zwei Wochen vor dem Termin schriftlich mitgeteilt.
Die Prüfungen finden zwischen dem 30. Juni und
            
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