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ten bei ihren Aufgaben in der Lehre, Forschung und im
Rahmen der künstlerischen Entwicklungsvorhaben können
künstlerische und studentische Hilfskräfte mit der Maßgabe
befristet beschäftigt werden, daß zu ihren Aufgaben
nicht eine Lehrtätigkeit gehört; die gesamte wöchentliche
Arbeitszeit darf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit im
öffentlichen Dienst nicht erreichen. Die Tätigkeit künstlerischer
und studentischer Hilfskräfte dient auch einer Ergänzung
ihrer künstlerischen Ausbildung.
(2) Die Beschäftigung als künstlerische Hilfskraft setzt
voraus, daß der Bewerber ein künstlerisches Studium in
dem Fachgebeit, in dem die Dienstaufgaben ausgeübt werden
sollen, erfolgreich abgeschlossen hat. Die Beschäftigung
als studentische Hilfskraft setzt voraus, daß der
Bewerber in dem für die Tätigkeit erforderlichen Studium
hinreichend fortgeschritten ist und gute Fähigkeiten in dem
entsprechenden Fach aufweist.
(3) Ein befristeter Arbeitsvertrag mit einer künstlerischen
Hilfskraft kann bis zur Dauer von vier Jahren abgeschlossen
werden. Mehrere befristete Arbeitsverträge bei der
Kunsthochschule dürfen diese Höchstgrenze insgesamt
nicht überschreiten. Zeiten eines befristeten Arbeitsvertrages
als studentische Hilfskraft, die vor dem Abschluß eines
Studiums liegen, sind auf die Höchstgrenze nicht anzurechnen.
(4) Den künstlerischen und studentischen Hilfskräften
kommen als solche keine Mitwirkungsrechte zu. Die
Beschäftigungsverhältnisse für künstlerische und studentische
Hilfskräfte werden auf Antrag des zuständigen Fachbereichs
vom Rektor begründet. $ 30 Abs. 2 Satz 2 und 3
gilt entsprechend.
Ergänzende Bestimmungen
(1) Die Rechte und Obliegenheiten des künstlerischen Personals
nach $$ 33 bis 36 werden ergänzend durch eine
Ordnung der Kunsthochschule geregelt, die der Senat mit
Zustimmung des Ministers für Kultus, Bildung und Wissenschaft
erläßt.
(2) Erleiden Mitglieder des Personals nach Absatz 1, die
als solche weder Beamte noch Angestelle sind, in Ausübung
oder infolge ihrer Tätigkeit an der Kunsthochschule einen
Unfall im Sinne von $ 31 des Beamtenversorgungsgesetzes,
so erhalten sie Unfallfürsorgeleistungen in entsprechender