295 —
bb) Satz 3 wird gestrichen.
$ 12 Abs. 3 wird gestrichen.
)
$ 18 Abs. 1 Satz 2 wird gestrichen.
6
8 27 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „Landespersonalausschusses“
durch die Worte „Ministers des
Innern“ ersetzt.
») Als Absatz 3 wird angefügt:
„(3) Die Befähigung für eine Laufbahn kann als
Befähigung für eine gleichwertige Laufbahn anerkannt
werden. Laufbahnen gelten als einander
gleichwertig, wenn sie zu derselben Laufbahngruppe
gehören und die Befähigung für die neue Laufbahn
auf Grund der bisherigen Befähigung angenommen
oder durch Unterweisung erworben werden
kann. Über die Gleichwertigkeit entscheidet
die für die neue Laufbahn zuständige oberste
Dienstbehörde mit Zustimmung des Ministers des
{nnern.“
In 8 28 a Abs. 6 werden als Sätze 2 und 3 eingefügt:
„Die Wartezeit erhöht sich auch um Kindererziehungszeiten,
soweit diese die Ausbildung verzögert haben.
Berücksichtigungsfähig sind für jedes Kind Verzögerungszeiten,
die das Bundeserziehungsgeldgesetz als
allgemeine Höchstdauer für den Bezug von Erziehungsgeld
vorsieht.“
8
8 30 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
3)
Die Worte „unter Verleihung eines seiner früheren
Laufbahn entsprechenden Amtes“ werden gestrichen.
0)
Folgender Satz wird angefügt:
„Dabei kann ihm das seinem früheren Amt entsprechende
Amt verliehen werden.“
8 32 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 wird das Wort „Landespersonalausschusses“
durch die Worte „Ministers des Innern“
arsetzt.