Full text : 1989 (0033)

295 —

bb) Satz 3 wird gestrichen.

$ 12 Abs. 3 wird gestrichen.

)

$ 18 Abs. 1 Satz 2 wird gestrichen.

6

8 27 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „Landespersonalausschusses“
 durch die Worte „Ministers des
Innern“ ersetzt.

») Als Absatz 3 wird angefügt:
„(3) Die Befähigung für eine Laufbahn kann als
Befähigung für eine gleichwertige Laufbahn anerkannt
 werden. Laufbahnen gelten als einander
gleichwertig, wenn sie zu derselben Laufbahngruppe
 gehören und die Befähigung für die neue Laufbahn
 auf Grund der bisherigen Befähigung angenommen
 oder durch Unterweisung erworben werden
 kann. Über die Gleichwertigkeit entscheidet
die für die neue Laufbahn zuständige oberste
Dienstbehörde mit Zustimmung des Ministers des
{nnern.“

In 8 28 a Abs. 6 werden als Sätze 2 und 3 eingefügt:

„Die Wartezeit erhöht sich auch um Kindererziehungszeiten,
 soweit diese die Ausbildung verzögert haben.
Berücksichtigungsfähig sind für jedes Kind Verzögerungszeiten,
 die das Bundeserziehungsgeldgesetz als
allgemeine Höchstdauer für den Bezug von Erziehungsgeld
 vorsieht.“

8

8 30 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

3)

Die Worte „unter Verleihung eines seiner früheren
Laufbahn entsprechenden Amtes“ werden gestrichen.


0)

Folgender Satz wird angefügt:
„Dabei kann ihm das seinem früheren Amt entsprechende
 Amt verliehen werden.“

8 32 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 wird das Wort „Landespersonalausschusses“
 durch die Worte „Ministers des Innern“
arsetzt.
            
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