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Anlage 2
ızu 8 2 Abs. 2)
Lehrveranstaltungen
bis zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
Teil A: Theoretische Lehrveranstaltungen:
Pharmazeutische Chemie
Pharmazeutische Biologie
Grundiagen der Biochemie einschließlich der Biotechnologie — interdisziplinär —
Arzneiformenlehre
Grundlagen der Anatomie und Physiologie
Pathophysiologie
Pharmakologie und Toxikologie
Grundlagen der klinischen Chemie — interdisziplinär —
Grundlagen der Ernährungsiehre
Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker
Teil B: Seminare, für die eine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der
Pharmazeutischen Prüfung nachzuweisen ist:
Anforderungen des Arzneibuchs an die Herstellung von Arzneiformen
Phamnazeutisch-technologische und biopharmazeutische Analysenmethoden
Fertigarzneimittel — interdisziplinär —
Teil C: Praktische Lehrveranstaltungen, für die eine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme bei der Meldung zum
Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nachzuweisen ist:
Pharmazeutische Chemie Il (Arzneibuchuntersuchungen)
Pharmazeutische Chemie Hl (Toxikologie, Arzneimitteluntersuchungen)
Pharmazeutische Biologie !! (Drogenuntersuchungen)
Pharmazeutische Biologie III (Phytochemische Methoden und Arzneibuchuntersuchungen)
Arzneiformentehre {il
Biochemische Untersuchungsmethoden einschließlich klinische Chemie - interdisziplinär —
Kursus der Physiologie
Pharmakologisch-toxikologischer Demanstrationskursus
182 Stunden
208 Stunden
39 Stunden
104 Stunden
247 Stunden
143 Stunden
26 Stunden
104 Stunden