‚31
Abs. 5 ist für alle daran beteiligten Prüflinge anwendbar.
(6) Unbeschadet der Absätze 1 und 5 gilt für alle schriftlichen
Prüfungen 8 10 Abs. 4 vom Zeitpunkt des Inkrafttretens
dieser Verordnung an.
S 24
Berlin-Klausel
Diese Verordnung gilt nach $ 14 des Dritten Überleilungsgesetzes
in Verbindung mit &$ 17 der Bundes-Apothekerordnung
auch im Land Berlin.
Ss 25
Inkrafttreten der Verordnung
und außer Kraft tretende Vorschriften
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1989 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Approbationsordnung für Apotheker
vom 23. August 1971 (BGBl. | S. 1377), zuletzt geändert
durch die Verordnung vom 26. Februar 1986 (BGBl. I
S. 328), vorbehaltlich des 8 23 dieser Verordnung, außer
Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Que, den 19. Juli 198%
Der Bundesminister
‚ur Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Ursula Lehr