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Verordnung
über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die Studiengänge
mit Zulassungsbeschränkungen an der Universität
und an der Fachhochschule des Saarlandes, die nicht in das
Verfahren der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen
einbezogen sind, für das Studienjahr 1989/90
vom 3. Juli 1989
(Amtsb!. S. 993)
Auf Grund des $ 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Zustimmung
zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen
vom 24. September 1986 (Amtsbl. 1986 S. 1021)
verordnet der Minister für Kultus, Bildung und Wissenschaft:
Für das Studienjahr 1989/90 werden die Zulassungszahlen
für die Zulassung von Studienanfängern in den nachfolgenden,
nicht in das Verfahren der Zentralstelle für die Vergabe
von Studienplätzen einbezogenen Studiengängen an der
Universität und an der Fachhochschule des Saarlandes wie
folgt festgesetzt:
[. Universität des Saarlandes:
Fach/Studiengang
Biologie
Lehramt an Gymnasien
Lehramt an Realschulen
Lehramt an Grund- und
Hauptschulen
Lehramt an beruflichen
Schulen
E
Elektrotechnik Diplom
Ernährungs- und Haushaltswissenschaft
Lehramt an beruflichen
Schulen
WS ‘
{989/90
22
9
Ss
1990
Insges.
22
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