Full text : 1989 (0033)

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pflichteten oder in den Ruhestand versetzten Professor, Honorarprofessor,
Privatdozenten, außerplanmäßigen und nichtbeamteten Professor der Fa-Shrichtung
 Elektrotechnik ausgegeben werden. Auf Antrag kann der Prüfungsausschuß
 zulassen, daß die Diplomarbeit in einem anderen, in engem
Zusammenhang mit dem Fach Elektrotechnik stehenden Fach angefertigt
wird. In diesem Fall muß die Diplomarbeit von einem Professor der Universität
 ausgegeben und betreut werden.
/3) Auf Antrag vermittelt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses dem
Kandidaten/der Kandidatin ein Thema für die Diplomarbeit.
'4) Das Thema der Arbeit und der Zeitpunkt der Ausgabe ist beim Prüfungssekretariat
 aktenkundig zu machen.

(5) Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit beträgt sechs Monate. Sie kann
in begründeten Ausnahmefällen verlängert werden, höchstens jedoch um
insgesamt drei Monate.
(6) Das Thema der Diplomarbeit kann von dem Kandidaten/der Kandidatin
nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Monate der Bearbeitungszeit
zurückgegeben werden.

S 24
Annahme und Bewertung der Diplomarbeit
(1) Die Diplomarbeit ist fristgerecht in vier Exemplaren beim Prüfungssekretarlat
 einzureichen; der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Wird
die Diplomarbeit nicht fristgerecht eingereicht, gilt sie als mit „nicht ausreichend“
 bewertet,
(2) Bei Einreichung der Arbeit hat der Kandidat/die Kandidatin schriftlich zu
versichern, daß er/sie die Arbeit selbständig verfaßt und keine anderen als
die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.
(3) Die Diplomarbeit wird in der Regel von mindestens zwei Prüfern bewertet;
der Hochschullehrer, der gemäß $ 23 Abs. 2 das Thema der Diplomarbeit
festgelegt hat, ist zum Prüfer zu bestellen. Der zweite Prüfer wird vom Vorsitzenden
 des Prüfungsausschusses bestellt. Einer der Prüfer muß Professor
der Fachrichtung Elektotechnik sein. Weichen die Bewertungen um mehr als
1,0 voneinander ab oder hat ein Prüfer die Diplomarbeit als „nicht ausreishend“
 bewertet, so ist ein weiterer Professor der Fachrichtung Elektrotechnik
 als Prüfer zu bestellen.
(4) Die Note der Diplomarbeit ist der Durchschnitt der von den Prüfern gegebenen
 Noten.
            
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